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Telefonate

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Anruf während der Sprechstundenzeiten von einer unserer Mitarbeiterinnen entgegengenommen wird, um die tierärztliche Behandlung nicht zu stören. Um einen Kontakt zur behandelnden Ärztin/zum behandelnden Arzt herstellen zu können, teilen Sie ihr Anliegen unseren Tiermedizinischen Assistentinnen mit. Bei hohem Patientenaufkommen kann die telefonische Erreichbarkeit morgens in der Zeit von 10-12 Uhr eingeschränkt sein.

Überweisungen / Vorbehandelte Patienten

Bitte bringen Sie alle verfügbaren Vorbefunde und verordnete Medikamente zum vereinbarten Termin mit.

Termine

Bitte erscheinen Sie mit Ihrem Tier pünktlich. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, informieren Sie uns rechtzeitig (Telefon, Fax oder E-Mail). Bei deutlich zu spätem Erscheinen behalten wir uns das Recht vor, einen neuen Termin zu vereinbaren.
Aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (Notfall) kann es in seltenen Fällen zu Terminverschiebungen kommen.

Narkose

Steht Ihrem Hund bzw. Ihrer Katze eine Operation, eine Zahnsanierung oder ein diagnostischer Eingriff (z.B. Röntgen des Bewegungsapparates) bevor, lassen Sie Ihr Tier bitte nüchtern. Dies bedeutet, 12 Stunden vor einer Narkose der Entzug des Futters sowie 2 Stunden vor einer Narkose der Entzug des Wassers. Hunde sollten vor der Narkose ausreichend ausgeführt werden.
Bei Heimtieren wie z.B. Kaninchen oder Meerschweinchen ist eine Nüchterungsphase nicht notwendig!
Narkosen sind für operative Eingriffe sowie diagnostische Verrichtungen notwendig. Sie können in seltenen zu lebensbedrohlichen Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Atmung führen. Das Narkoserisiko ist trotz moderner Narkose-und Überwachungsmethoden erhöht bei älteren Tieren, Patienten mit Vorerkrankungen (z.B. Herz, Niere, Leber) sowie Tieren mit anatomischen Besonderheiten der Atemwege, sog. brachycephalen Rassen (z.B. Bulldogge, Mops).

Bezahlung

Nach der Behandlung erfolgt die Bezahlung unserer Leistungen, die nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet werden, in bar oder per EC-Karte. Behandlung auf offene Rechnung ist nicht möglich. Nach Operationen erfolgt die vollständige Bezahlung bei Abholung des Tieres.

Versand und Rücknahme von Medikamenten

Der Versand von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ist grundsätzlich verboten (EU-TAMVO Art. 104 Abs.1). Weiterhin dürfen einmal abgegebene Medikamente nicht zurückgenommen werden, um sie am nächsten Patienten anzuwenden. Diese gesetzliche Regelung (§ 47 Arzneimittelgesetz) wird in regelmäßigen Abständen behördlich überprüft und dient dem Schutz des Patienten, da die Tierärztin/der Tierarzt den Zwischenverbleib (Aufbewahrung bzw. Lagerung) der Medikamente nicht nachvollziehen kann.

Impferinnerungen

Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) haben die bürokratischen Hürden im Praxisalltag zugenommen. Daher können wir der Erinnerung an die Impfung Ihres Tieres nicht mehr nachkommen. Bitte behalten Sie die Impfempfehlung im Auge (siehe Impfpass), ggf. vermerken Sie diese in Ihrem Kalender. Sie ist nicht verpflichtend.